Gegenstand der GmbH war der Handel mit Draht- und Stahlerzeugnissen. 2 Im Jahr 2006 gründete der Kläger zusammen mit E … Kontakte auf dem Einkaufsmarkt für die Drahtproduktion wie auch über finanzielle Mittel. Die GmbH gewährte der KG mit……
Originalartikel lesen: Bundesfinanzhof: Urteil vom 19.12.2019 – IV R 53/16